Dienstleistungen

ZIELSETZUNGEN
Unsere Dienstleistungen verstehen sich als Ergänzung und Unterstützung von und mit Angehörigen und Bekannten. Die SPITEX unterstützt die Klienten mit pflegerischen. hauswirtschaftlichen, beratenden und begleiteten oder weiteren Leistungen im Sinne der ergänzenden Hilfe und Pflege zu Hause. Die SPITEX-Dienste Langenthal und Umgebung fördert die Selbständigkeit und Unabhängigkeit unserer Klienten nach dem Motto «Hilfe zur Selbsthilfe". Wir verfügen über ein breites und flexibles Angebot und bemühen uns kompetent, bedarfsgerecht, wirtschaftlich und verlässlich zu arbeiten.


UMFANG UNSERER DIENSTLEISTUNGEN

Die SPITEX stellt ihre Dienstleistungen täglich während 24 Stunden zur Verfügung. Nachts wird ein Pikettdienst aufrechterhalten. Während des Pikettdienstes kann die Reaktionszeit bis zu 45 Minuten betragen.

Der Umfang unserer Dienstleistungen wird nach einer Bedarfsabklärung durch den entsprechenden Bereich (Pflege/Hauswirtschaft) ermittelt und auf dem "Bedarfsmeldeformular für SPITEX Leistungen" festgehalten.

Leider gelingt es uns nicht immer zur vereinbarten Zeit bei Ihnen einzutreffen, z.B. wenn

  • ein Klient uns länger benötigt als geplant
  • ein Notfalleinsatz uns zu einer Programmänderung gezwungen hat
  • ein Verkehrsstau oder eine Autopanne uns behindert
  • eine Mitarbeiterin krank ist und ersetzt werden muss.


Wenn sich eine zeitliche Verschiebung der vereinbarten Zeit eines Einsatzes von plus/minus 30 Minuten ergibt werden Sie telefonisch benachrichtigt.

Kann eine geplante SPITEX Mitarbeiterin den Einsatz bei Ihnen nicht antreten, wird eine Kollegin aus dem gleichen Team eingesetzt. Sie werden darüber nur informiert, wenn sich eine zeitliche Verschiebung ergibt!

In unserer Institution werden auch Lernende ausgebildet. Wir geben ihnen die Gelegenheit in ihrem zukünftigen Beruf Festigkeiten zu erlangen. Deshalb kann es sein, dass eine SPITEX-Mitarbeiterin begleitet wird. Wir bitten Sie um Verständnis und danken Ihnen, wenn Sie der Lernenden Gelegenheit geben, um in unsere Arbeit hineinzuschauen und Leistungen von Lernenden annehmen.

Die SPITEX-Dienste Langenthal und Umgebung übernimmt auch bei Bedarf Ihre Einkäufe und erledigt Zahlungen. In diesem Fall sind wir auf eine Bestätigung des erhaltenen Geldbetrages angewiesen. Die Mitarbeitenden haben ein Formular bei sich, das Sie bitte ausfüllen und unterschreiben wollen.


ABSAGE VON GEPLANTEN DIENSTLEISTUNGEN
Um einen reibungslosen und regelmässigen Einsatz zu gewährleisten, bitten wir Sie Abwesen¬heiten möglichst früh im Büro zu melden.
Wird ein geplanter Einsatz ohne ernsten Grund nicht 24 Stunden vor Einsatzbeginn im Büro abgemeldet, muss er voll verrechnet werden.


DIENSTLEISTUNGSGRENZEN
Die SPITEX-Dienste Langenthai und Umgebung kann bei aussergewöhnlichen Vorkommnissen, nach vorheriger Absprache mit dem Klienten oder deren Angehörigen, Einsätze ablehnen.


SCHWEIGEPFLICHT UND DATENSCHUTZ
Die SPITEX-Dienste Langenthal und Umgebung verpflichtetet ihre Mitarbeitenden zur Einhaltung der Schweigepflicht und des Datenschutzes, auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Soweit es zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist, dürfen Klientendaten gespeichert werden. In Absprache mit dem Klienten können Daten an Dritte übermittelt werden. Insbeson¬dere an Krankenversicherer, Ärzte, Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Amtsstellen.

TARIFE UND RECHNUNGSSTELLUNG (Tarife)
Die Rechnung der erbrachten Leistungen wird Ende Monat gestellt. Sie erhalten die Rechnung spätestens am 10. des folgenden Monats. Der Betrag für die ärztlich verordnete Pflege wird
zu 90% von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet. Die hauswirtschaftlichen und betreuerischen Leistungen werden nur bei einer Zusatzversicherung von Ihrer Krankenkasse mitgetragen.


ÄRZTLICHE SPITEX ANORDNUNG/BEDARFSMELDEFORMULAR
Die SPITEX-Organisation ist für die ärztliche Anordnung besorgt; d.h. sie stellt den Antrag mit den voraussichtlich benötigten Betreuungsstunden an Ihren Hausarzt. Das Formular wird dann ins SPITEX-Zentrum zurückgeschickt und von dort aus geht es direkt an Ihre Kranken- oder Unfallversicherung. Nach spätestens 6 Monaten wird eine neue Bedarfsmeldung geschrieben. Dies bedingt eine vorherige Bedarfsabklärung bei Ihnen.


HINWEIS FÜR AHV/IV-RENTNERINNEN
Die nicht von den Krankenkassen übernommenen Kosten können - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind - in Form von AHV-Ergänzungsleistungen geltend gemacht werden. EL Bezügerinnen haben bei hauswirtschaftlichen Leistungen einen speziellen Tarif. Bei Anwendung dieses Tarifes benötigt die SPITEX-Dienste Langenthai und Umgebung eine schriftliche Bestätigung Ihres EL - Entscheides.